Domaingrabbing
ist ein Straftatbestand, der u.a. gemäß § 253-255 StGB Erpressung
mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Das Landgericht
München II hat bereits am 14.09.2000 einen Domaingrabber zu 1. Jahr
und 10 Monaten verurteilt. Inzwischen konnten wir jedoch Fälle mit
über 1000 Domains ermitteln. In solchen Fällen ist mit Strafen zwischen
fünf und zehn Jahren Gefängnis zu rechnen. Die Domains werden eingezogen
und den alten Besitzern zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf
Schadensersatz besteht.
Weitere Urteile:
OLG Hamburg, Urteil v. 18.12.2003 - 3 U 117/03 - awd-aussteiger.de
LG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.2.1998 - 2/14
O 412/97
LG Braunschweig, Urt. v. 5.8.1997 - 9 O 188/97 - deta.com LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2001 - 38 O 81/01
LG Düsseldorf, Urteil vom 7.2.2003 - 38 O 144/02 - bigben.de