Geschädigtengemeinschaft
Gegen Domaingrabbing
 
 
   Domaingrabbing ist ein Straftatbestand, der u.a. gemäß § 253-255 StGB Erpressung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Das Landgericht München II hat bereits am 14.09.2000 einen Domaingrabber zu 1. Jahr und 10 Monaten verurteilt. Inzwischen konnten wir jedoch Fälle mit über 1000 Domains ermitteln. In solchen Fällen ist mit Strafen zwischen fünf und zehn Jahren Gefängnis zu rechnen. Die Domains werden eingezogen und den alten Besitzern zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.


Weitere Urteile:

OLG Hamburg, Urteil v. 18.12.2003 - 3 U 117/03 - awd-aussteiger.de
LG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.2.1998 - 2/14 O 412/97
LG Braunschweig, Urt. v. 5.8.1997 - 9 O 188/97 - deta.com
LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2001 - 38 O 81/01
LG Düsseldorf, Urteil vom 7.2.2003 - 38 O 144/02 - bigben.de


Linksammlung:

http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r07.html
http://www.internetfallen.de/Urheberrecht/Domain-Grabbing/domain-grabbing.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=1124&f=&p=1
http://www.e-recht24.de/artikel/domainrecht/5.html
http://www.ecin.de/recht/grabbing/ http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/927